Schliessen Sie Ihr Ladekabel an der Ladestation und Ihrem Auto an.
Wir elektrisieren die Blaue Zone
Sie haben ein Elektrofahrzeug aber keine eigene Ladestation? Mit Ladestationen an der Boppartstrasse, Grütlistrasse und Zeppelinstrasse bieten wir auch Personen ohne eigene Garage oder Einstellplatz eine attraktive Ladelösung. Registrieren Sie sich jetzt für das Abo «E-Ladestationen im Quartier», um von den vergünstigten Preisen zu profitieren.
E-Ladestationen im Quartier
«E-Ladestationen im Quartier» ist ein Pilotprojekt der Stadt St.Gallen. Ziel ist es, eine Ladeinfrastruktur aufzubauen, die für all jene zugänglich ist, die keine eigene Lademöglichkeit besitzen. Im Rahmen dieses Pilotprojektes werden verschiedene Aspekte getestet. Auch nach Abschluss des Pilotprojektes werden die Ladestationen an der Boppartstrasse, Grütlistrasse und Zeppelinstrasse erhalten bleiben.
Standorte der E-Ladestationen
Das Pilotprojekt «E-Ladestationen im Quartier» wird an drei Standorten durchgeführt: Boppartstrasse, Grütlistrasse und Zeppelinstrasse.Kosten pro Ladung
Sie können Ihr E-Fahrzeug mit oder ohne Abo in der Erweiterten Blauen Zone laden (Preise inklusive Mehrwertsteuer).
Durchschnittliche Batteriekapazität: 60 kWh bei einer 100%-Ladung. 60 kWh entsprechen einer durchschnittlichen Reichweite von ca. 300 Kilometern.
Preisvergleich
Das Abo lohnt sich für alle Anwohnende oder regelmässige Besuchende, die ihr E-Fahrzeug mindestens zweimal pro Monat voll aufladen möchten. Preise gültig ab 1. Januar 2024, inklusive Mehrwertsteuer.
- E-Fahrzeug laden über QR-Code
- Bezahlung mit Kreditkarte
- E-Fahrzeug laden mit eigenem RFID-Chip
- Bezahlung auf Monatsrechnung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Wissenswertes zum Thema Laden im Quartier
Sie erhalten Ihren RFID-Chip innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss des Abos.
Mit den Abonnementskosten leisten Sie Ihren Beitrag an die Kommunikationskosten und an den Unterhalt der Ladestationen. Der RFID-Chip ist daher persönlich und nicht übertragbar. Sollte der RFID-Chip defekt sein oder verloren gehen, melden Sie sich bitte bei uns. Wir werden den entsprechenden Chip sperren und Ihnen für CHF 32.45 einen Ersatz zustellen.
Auf den speziell signalisierten Parkplätzen mit Ladestationen darf das Fahrzeug nur während des Ladevorgangs abgestellt werden, nachher nicht mehr. Es gelten die Regelungen für die Erweiterte Blaue Zone, d. h. von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr ist eine Parkbewilligung oder das Anbringen einer Parkscheibe notwendig.
Sie erhalten alle zwei Monate eine Akontorechnung sowie einmal jährlich eine Abrechnung. Kundinnen und Kunden der St.Galler Stadtwerke erhalten den Bezug der Ladestation auf Ihrer Stromrechnung verrechnet.
Jahreskosten:
- CHF 120 Abokosten (CHF 10 pro Monat, auch für angebrochene Monate)
- CHF 630 Strombezugskosten (Schätzung: jährlicher Strombezug von 1'500 kWh à CHF 0.42)
Die Jahreskosten von CHF 750 stellen wir Ihnen anteilsmässig alle zwei Monate akonto in Rechnung. Einmal jährlich erhalten Sie die Ausgleichsrechnung mit den effektiven Kosten.
Rechnen Sie mit einem geringeren oder höheren Strombezug pro Jahr, passen wir den Akonto-Betrag gerne für Sie an. Die effektiv abgerechneten Bezugskosten bilden die Basis für das Folgejahr.
Den aktuellen Tarif finden Sie hier auf dieser Webseite.
Ihr Abo können Sie jederzeit auf Ende des laufenden Monats mit einem E-Mail an kundendienst@sgsw.ch kündigen. Den RFID-Chip müssen Sie nicht zurückschicken, er wird von uns gesperrt.
Die Ladestationen bleiben erhalten und nutzbar.